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DSGVO-Hinweisschild Videoüberwachung — Generator mit Art. 13-Pflichtangaben

In 2 Minuten zum druckfertigen Schild. Wizard nach DSK-Orientierungshilfe — zwei Schilder (Kurz-Hinweis + ausführlicher Aushang) in einem Schritt. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung.

Was das Tool tut

Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO — automatisch korrekt

Der Generator setzt die DSK-Orientierungshilfe für Videoüberwachung um: Piktogramm, Identität des Verantwortlichen, optionaler DSB-Kontakt, Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechte. Output sind zwei Schilder (vorgelagerter Hinweis + ausführlicher Aushang) — gemäß Empfehlung der deutschen Datenschutzkonferenz.

  • Art. 13 DSGVO Pflichtangaben
  • DSK Zwei-Schilder-Konzept
  • Format DIN-A4 / A3 / 15×15 Aufkleber
  • Optional Deutsch + Englisch
  • Lokale Generierung im Browser
  • Keine Anmeldung, keine Datenübertragung
1234Schritt 1 von 4

1. Was wird videoüberwacht?

Bestimmt den Vorgewählten Zweck und die typische Speicherdauer.

Live-Vorschau

Videoüberwachung

gemäß Art. 13 DSGVO

[Verantwortlicher]

Speicherdauer: 72 Stunden

Detaillierte Informationen siehe ergänzender Aushang.

Information zur Videoüberwachung

Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO · Gewerbeobjekt

Verantwortlicher
[Name / Firma]
[Straße], [PLZ] [Ort]
E-Mail: [E-Mail]
Verarbeitungszweck
Schutz vor Einbruchsdiebstahl, Vandalismus und Wahrung des Hausrechts
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
berechtigtes Interesse — Standard für Wirtschaftsbetriebe
Speicherdauer
max. 72 Stunden — danach automatische Löschung, sofern kein dokumentierter Anlass zur Aufbewahrung besteht.
Ihre Rechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Anfragen bitte an die oben genannten Kontaktdaten.

Häufige Fragen zum DSGVO-Hinweisschild Videoüberwachung

Welche Angaben muss ein DSGVO-konformes Hinweisschild für Videoüberwachung enthalten?
Nach Art. 13 DSGVO und der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) gehören auf das Schild: ein klares Kamerasymbol (Piktogramm), Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, ggf. Kontakt des Datenschutzbeauftragten, der konkrete Verarbeitungszweck (z.B. Schutz vor Einbruchsdiebstahl), die Rechtsgrundlage (meist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse), die Speicherdauer der Aufzeichnungen sowie ein Hinweis auf die Betroffenenrechte und den ergänzenden Aushang.
Reicht ein einzelnes Schild oder brauche ich zwei verschiedene?
Die DSK empfiehlt das Zwei-Schilder-Konzept: ein vorgelagertes, möglichst sofort erkennbares Hinweisschild (Piktogramm + Kurzinfo, Mindestgröße 15 × 15 cm) bereits am Eingang des überwachten Bereichs, plus einen ergänzenden Aushang im DIN-A4- oder A3-Format mit allen Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO. Unser Generator erstellt beide Varianten in einem Schritt.
Wie groß muss das Hinweisschild mindestens sein?
Das vorgelagerte Hinweisschild sollte mindestens 15 × 15 cm groß sein, damit Piktogramm und Kerntext aus typischer Annäherungsentfernung lesbar sind. Der ausführliche Aushang wird üblicherweise als DIN-A4 (kleine Standorte) oder DIN-A3 (größere Gewerbeflächen) ausgehängt. Bei besonders großen Außenflächen können mehrere Schilder entlang der Zugänge nötig sein.
Welche Rechtsgrundlage ist für Videoüberwachung im Gewerbe relevant?
In der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — die Verarbeitung ist zur Wahrung berechtigter Interessen (z.B. Schutz vor Diebstahl, Wahrung des Hausrechts) erforderlich. Wichtig: Es muss eine konkrete Interessenabwägung dokumentiert werden, und die Erforderlichkeit darf nicht durch mildere Mittel ersetzbar sein. KRITIS-Betriebe oder bewachungspflichtige Objekte können auch Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) heranziehen.
Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?
Die DSK empfiehlt für Standard-Einbruchsdiebstahl eine Speicherdauer von 72 Stunden (3 Tage), für Vandalismusschutz bis zu 7 Tagen, für Baustellen oder besondere Compliance-Anforderungen bis zu 30 Tagen. Längere Speicherung erfordert eine besonders ausführliche Begründung und Datenschutz-Folgenabschätzung. Die tatsächliche Dauer muss auf dem Schild ausgewiesen werden.
Brauche ich auf einem Privatgrundstück auch ein DSGVO-Hinweisschild?
Ja, sobald die Videoüberwachung über das eigene Grundstück hinaus auch öffentliche oder fremde Bereiche (Gehweg, Nachbargrundstück, Parkstreifen) erfasst. Auf rein privaten Innenräumen ohne Außenwirkung greift die DSGVO nicht. In Mischfällen — also etwa bei Außenkameras am Einfamilienhaus — ist das Schild Pflicht und schützt Sie zusätzlich vor Unterlassungsklagen.
Ist das Schild aus dem Generator rechtssicher?
Der Generator setzt die Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO und die DSK-Orientierungshilfe technisch korrekt um. Er ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung — insbesondere die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f und die Datenschutz-Folgenabschätzung müssen für Ihren konkreten Einsatzfall geprüft und dokumentiert werden. Für komplexe Installationen empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Kann ich das Schild ohne Anmeldung herunterladen?
Ja. Der Generator funktioniert vollständig im Browser ohne Anmeldung und ohne Datenübertragung — Ihre Eingaben verlassen Ihr Gerät nicht. Mit 'Schild als PDF speichern' öffnet sich der Druck-Dialog Ihres Browsers, in dem Sie 'Als PDF speichern' wählen können.

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