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Bewacherregister 2026: Eintragung, Kosten, Pflichten (BWR)

Bewacherregister (BWR) verstehen: Was es ist, wer eingetragen werden muss, Ablauf der Eintragung, Kosten, Zugriffsrechte und Pflichten für Arbeitgeber und Bewacher — Stand 2026.

Das Bewacherregister (BWR) ist die zentrale, bundesweite Datenbank für alle im deutschen Bewachungsgewerbe tätigen Personen und Unternehmen. Seit der Einführung 2019 gilt: kein Bewacher arbeitet legal, der nicht im BWR eingetragen ist. Für Sicherheitsunternehmen wie Sekuris, für Auftraggeber wie Industrie- und Büroimmobilien-Eigentümer und für Sicherheitsmitarbeitende selbst ist das Verständnis des Registers Pflicht. Dieser Ratgeber erklärt 2026 alles, was Sie zum Bewacherregister wissen müssen: Rechtsgrundlage, Eintragungsablauf, Daten, Kosten, Zugriff — und welche Fallstricke in der Praxis lauern.

Was ist das Bewacherregister?

Das Bewacherregister — offiziell „Bewacherregister nach §11b GewO" — ist eine bundesweit einheitliche elektronische Datenbank des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden. Es wurde am 1. Dezember 2019 in Betrieb genommen und ersetzt die zuvor dezentralen, papierbasierten Bewacherkarten der einzelnen Bundesländer.

Im Register werden zwei Gruppen erfasst:

  1. Gewerbetreibende im Bewachungsgewerbe (also Bewachungsunternehmen mit Erlaubnis nach §34a GewO)
  2. Wachpersonen (also alle Beschäftigten, die nach §34a Abs. 1a GewO eine Bewachungstätigkeit ausüben)

Die rechtliche Grundlage bildet §11b der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV), ergänzt durch die Bewacherregisterverordnung (BewachRV) vom 22. November 2019. Das Register ist Pflicht — kein zugelassenes Bewachungsunternehmen kann legal Personal einsetzen, das nicht im BWR eingetragen ist.

Warum gibt es das Bewacherregister?

Die Einführung des Registers hatte drei treibende Motive:

Transparenz nach dem Berliner Anschlag 2016: Der Attentäter Anis Amri war zeitweise im Berliner Sicherheitsgewerbe registriert, ohne dass die Behörden dies wussten. Das Bewacherregister soll Behörden, Auftraggebern und Aufsichtsbehörden einen schnellen Überblick über Identität, Qualifikation und Zuverlässigkeit aller Bewacher in Deutschland geben.

Bundesweite Einheitlichkeit: Vor 2019 verwalteten die Bundesländer (über Gewerbeämter und Ordnungsbehörden) jeweils eigene Bewacherlisten — länderübergreifende Recherchen waren mühsam, die Datenqualität schwankte. Das BWR vereinheitlicht die Datenstruktur, ermöglicht digitale Aktualisierung in Echtzeit und reduziert den Verwaltungsaufwand für Bewachungsunternehmen, die in mehreren Bundesländern operieren.

Bekämpfung von Schwarzarbeit und unzuverlässigen Bewachern: Wer im BWR nicht eingetragen ist, darf nicht eingesetzt werden — Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter im Sicherheitsdienst beschäftigen, sind mit einem Klick in der Behörden-Maske identifizierbar. Verstöße führen zu Bußgeldern bis 30.000 € pro Fall.

Wer muss im Bewacherregister eingetragen werden?

Bewachungsunternehmen

Jedes Unternehmen mit einer Erlaubnis nach §34a Abs. 1 GewO ist zur Registereintragung verpflichtet. Erfasst werden insbesondere Firmenname, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführer und Inhaber der Bewachungserlaubnis, Versicherungsnachweis (Berufshaftpflicht), sowie Datum der Erlaubniserteilung und etwaige Widerrufe.

Wachpersonen

Jede Person, die im Bewachungsgewerbe selbstständig oder angestellt tätig wird, muss vor dem ersten Einsatz eingetragen sein. Dazu gehören insbesondere:

  • Sicherheitsmitarbeitende im Pförtnerdienst, Werkschutz und Objektschutz
  • Doormen und Türsteher in Gastronomie und Diskotheken
  • Veranstaltungs-Ordnungsdienste
  • Geld- und Werttransport-Personal
  • Personenschutz-Kräfte
  • City-Streife und Streifendienst
  • Brandsicherheitswachen
  • Detektive im Einzelhandel

Auch Aushilfen, geringfügig Beschäftigte (Minijob) und Praktikanten, die Bewachungsaufgaben übernehmen, müssen eingetragen werden. Eine Mindestbeschäftigungsdauer gibt es nicht — die Pflicht greift ab dem ersten Arbeitstag.

Ausnahmen

Vom BWR ausgenommen sind insbesondere:

  • Reine Verwaltungs- und Vertriebskräfte in Bewachungsunternehmen ohne operative Bewachungsaufgaben
  • Werkfeuerwehrkräfte und betriebliche Brandschutzbeauftragte ohne Bewachungstätigkeit
  • Hausmeister und Concierge-Dienste in privaten Wohnobjekten ohne gewerbliche Bewachungsfunktion
  • Polizei, Bundeswehr, Justizbedienstete in dienstlicher Tätigkeit

Ablauf der Eintragung

Der Eintragungsprozess läuft seit 2019 vollständig elektronisch und folgt einem klar gegliederten Workflow:

Schritt 1: Vorbereitung durch den Arbeitgeber

Vor der Eintragung sammelt der Arbeitgeber folgende Unterlagen über die neue Wachperson:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Aktuelles erweitertes Führungszeugnis (Belegart „OE" — Vorlage bei einer Behörde, jünger als 3 Monate)
  • Nachweis der Sachkunde (§34a-Sachkundeprüfung oder Unterrichtung, abhängig vom Einsatzbereich — siehe unseren §34a-Ratgeber für Details)
  • Arbeitsvertrag oder Zusage
  • Lichtbild für den Bewacherausweis

Schritt 2: Antrag bei der Erlaubnisbehörde

Der Arbeitgeber stellt den Antrag auf Eintragung elektronisch über das BWR-Portal bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde (in der Regel das Gewerbe- oder Ordnungsamt am Sitz des Bewachungsunternehmens). In Erfurt ist dies das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Erfurt.

Schritt 3: Zuverlässigkeitsprüfung

Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit der Wachperson nach §9 BewachV — sie ruft das Führungszeugnis ab, fragt beim Bundesamt für Verfassungsschutz an (Regelanfrage) und prüft auf bestehende Eintragungen im Gewerbezentralregister. Die Prüfung dauert typischerweise 2–6 Wochen, in Erfurt im Schnitt 3 Wochen.

Schritt 4: Eintragung und Bewacherausweis

Bei positivem Bescheid trägt die Behörde die Wachperson im BWR ein und stellt den Bewacherausweis aus. Dieser ersetzt die alte „Bewacherkarte" und enthält Lichtbild, Identifikationsnummer (BWR-ID), Geltungsbereich der Tätigkeit, Arbeitgeber und das Geltungsdatum.

Schritt 5: Einsatzaufnahme

Erst nach Eintragung und Aushändigung des Bewacherausweises darf die Wachperson eingesetzt werden — der Ausweis muss bei Bewachungstätigkeiten stets mitgeführt werden und ist auf Verlangen von Polizei, Ordnungsbehörden und Auftraggebern vorzuzeigen.

Welche Daten stehen im Bewacherregister?

Das BWR speichert für Wachpersonen unter anderem:

  • Identitätsdaten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
  • Wohnsitz
  • Lichtbild
  • Identifikationsnummer (BWR-ID)
  • Qualifikationsnachweise (Unterrichtung §34a, Sachkundeprüfung, weitere Spezialqualifikationen)
  • Tätigkeitsart (Pförtner, Türsteher, Citystreife, etc.)
  • Arbeitgeber und Anstellungszeitraum
  • Datum der Eintragung und Widerrufe
  • Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung

Für Bewachungsunternehmen werden gespeichert: Firmenname, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführer, Erlaubnisinhaber, Erlaubnisdatum, Berufshaftpflichtversicherung, Anzahl beschäftigter Wachpersonen, Bußgeldhistorie.

Die Daten unterliegen der DSGVO und werden nach Beendigung der Tätigkeit nach festgelegten Fristen gelöscht (für Wachpersonen typischerweise 5 Jahre nach Tätigkeitsende).

Kosten der Eintragung

Die Eintragungsgebühren sind bundesweit weitgehend einheitlich, variieren aber leicht zwischen den Bundesländern:

  • Eintragung einer Wachperson: 27,00 € (bundesweit einheitlich nach Gebührenverordnung)
  • Eintragung eines Bewachungsunternehmens: 100–200 € je nach Bundesland (Erfurt: 150 €)
  • Aktualisierung von Stammdaten (Arbeitgeberwechsel, neue Qualifikation): meist gebührenfrei
  • Verlust- oder Beschädigungs-Neuausstellung des Bewacherausweises: 15–25 €

Hinweis für Bewerber: Die Eintragungsgebühr wird in der Praxis vom Arbeitgeber übernommen. Bei Sekuris ist die Übernahme der BWR-Gebühr und der Sachkundeprüfungs-Kosten bei unbefristeter Einstellung Standard — Mitarbeitende tragen keine Vorabkosten.

Wer hat Zugriff auf das Bewacherregister?

Das BWR ist kein öffentliches Register. Zugriffsberechtigt sind ausschließlich:

  • Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden (Gewerbeämter, Ordnungsbehörden, IHK)
  • Polizei und Zoll im Rahmen von Kontrollen und Ermittlungen
  • Bewachungsunternehmen nur für eigene Mitarbeitende (Schreibrechte über die Antragsstellung)
  • Wachpersonen für die eigenen Daten (Einsicht in den eigenen Datensatz)

Auftraggeber von Bewachungsdienstleistungen (z. B. ein Industriebetrieb, der einen Werkschutz einkauft) haben keinen direkten Zugriff auf das BWR. Sie können aber von ihrem Dienstleister verlangen, eine Bestätigung über die Eintragung der eingesetzten Wachpersonen vorzulegen — bei Sekuris liefern wir diese Bestätigung standardmäßig im Mandats-Onboarding.

Pflichten für Bewachungsunternehmen

Arbeitgeber im Bewachungsgewerbe haben kontinuierliche Pflichten gegenüber dem Register:

Einstellung neuer Wachpersonen: Antrag auf Eintragung vor dem ersten Einsatz. Wer eine Person ohne BWR-Eintragung einsetzt, riskiert ein Bußgeld bis 30.000 € pro Fall und den Entzug der Bewachungserlaubnis.

Arbeitsende oder Arbeitgeberwechsel: Meldung an die Behörde binnen 7 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, damit die Eintragung beim alten Arbeitgeber gelöscht und ggf. beim neuen aktualisiert werden kann.

Aktualisierung von Qualifikationen: Neue Spezialqualifikationen (z. B. Brandsicherheitswache, Werkschutzfachkraft, kleine Waffensachkunde) müssen im BWR ergänzt werden, sobald sie für den Einsatz relevant sind.

Datenschutz und Auskunft: Auf Anfrage der Wachperson muss der Arbeitgeber Einsicht in die eigenen BWR-Daten ermöglichen — innerhalb der Fristen nach DSGVO.

Pflichten für Wachpersonen

Auch Wachpersonen tragen Mitverantwortung:

Bewacherausweis mitführen: Bei jeder Bewachungstätigkeit ist der Ausweis vor Ort mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen (Polizei, Auftraggeber, Aufsicht). Wer ohne Ausweis arbeitet, gefährdet den Versicherungsschutz und kann persönlich haftbar gemacht werden.

Verlust melden: Geht der Bewacherausweis verloren, ist dies dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden — der beantragt die Neuausstellung. Der Einsatz mit verlorenem Ausweis ist nicht zulässig.

Korrektheit der Daten prüfen: Bei Heirat, Wohnsitzwechsel oder Namensänderung müssen die Daten im BWR aktualisiert werden. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber.

Verstöße: Bußgelder und Konsequenzen

Die Bewachungsverordnung (BewachV) §16 legt die Sanktionen fest:

  • Einsatz ohne BWR-Eintragung: bis 30.000 € pro Fall (sowohl für Arbeitgeber als auch für die Wachperson)
  • Falsche Angaben im Antrag: bis 5.000 € plus Widerruf der Eintragung
  • Bewacherausweis nicht mitgeführt: bis 1.000 €
  • Fortgesetzter Einsatz nach Widerruf der Eintragung: bis 50.000 € plus Anzeige nach §148 GewO (Strafverfolgung möglich)

Bei wiederholten Verstößen droht zudem der Widerruf der Bewachungserlaubnis des Unternehmens — die wirtschaftliche Konsequenz ist regelmäßig der Betriebsstillstand. Aufsichtsbehörden in Thüringen führen aktuell intensive Kontrollen durch, insbesondere bei Eventbewachung und in der Gastronomie.

Bewacherregister in der Praxis: Sekuris in Erfurt

Sekuris betreibt in der Eugen-Richter-Straße 45 in Erfurt das einzige Büro und beschäftigt aktuell rund 50 §34a-zertifizierte Wachpersonen — alle bundesweit im BWR eingetragen. Für jeden neuen Mitarbeitenden übernehmen wir den vollständigen Eintragungsprozess: Vorbereitung der Unterlagen, Antrag beim Ordnungsamt Erfurt, BWR-Gebühr, Ausweiserstellung. Vor Einsatzbeginn vergehen typischerweise 3 bis 5 Wochen — die Hauptzeit verschlingt das Führungszeugnis (Postzustellung) und die Zuverlässigkeitsprüfung der Behörde.

Für Auftraggeber legen wir standardmäßig zu jedem Mandat eine BWR-Bestätigungsliste vor: Identifikationsnummern aller eingesetzten Wachpersonen, Qualifikationsstand, Geltungsbereich. Damit erfüllt der Auftraggeber seine Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflichten und reduziert die Mithaftung bei eventuellen Zwischenfällen.

Wer als Quereinsteiger in Erfurt, Weimar, Jena, Gotha oder Eisenach in das Sicherheitsgewerbe wechseln möchte, kann sich direkt über unsere Karriere-Seite bewerben — wir kümmern uns um die §34a-Sachkundeprüfung, die BWR-Eintragung und den Bewacherausweis und übernehmen alle Kosten.

Häufige Fragen zum Bewacherregister

Was kostet die Eintragung im Bewacherregister?

Die Eintragung einer Wachperson kostet bundesweit einheitlich 27 €. Bewachungsunternehmen zahlen für die eigene Eintragung 100–200 € je nach Bundesland. Die Eintragungsgebühr wird in der Praxis vom Arbeitgeber übernommen.

Wie lange dauert die Eintragung ins Bewacherregister?

Vom Antrag bis zur Ausstellung des Bewacherausweises vergehen typischerweise 2 bis 6 Wochen, abhängig von der Dauer der Zuverlässigkeitsprüfung (insbesondere Wartezeit auf das Führungszeugnis). In Thüringen liegt der Schnitt aktuell bei 3 Wochen.

Wer hat Zugriff auf das Bewacherregister?

Zugriff haben ausschließlich Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden, Polizei und Zoll im Rahmen ihrer Tätigkeit, Bewachungsunternehmen für eigene Mitarbeitende sowie Wachpersonen für die eigenen Daten. Auftraggeber haben keinen direkten Zugriff, können aber eine Bestätigung vom Dienstleister verlangen.

Ist das Bewacherregister öffentlich einsehbar?

Nein. Das BWR ist eine geschützte Behördendatenbank und nicht öffentlich. Die Recherche, ob eine Person eingetragen ist, ist nur Behörden und mit Zustimmung der betroffenen Person dem Arbeitgeber möglich.

Was passiert beim Arbeitgeberwechsel im Bewacherregister?

Der bisherige Arbeitgeber meldet das Tätigkeitsende binnen 7 Tagen. Der neue Arbeitgeber stellt einen Aktualisierungsantrag bei seiner zuständigen Erlaubnisbehörde — die Wachperson bleibt im Register, nur die Arbeitgeberzuordnung wird angepasst. Die Sachkundeprüfung und Qualifikationen bleiben unverändert eingetragen.

Kann das Bewacherregister auch online geprüft werden?

Für Bewachungsunternehmen und Erlaubnisbehörden gibt es ein elektronisches Portal mit Online-Zugriff (BWR-Portal). Wachpersonen können auf Antrag bei der zuständigen Behörde eine Selbstauskunft anfordern, ähnlich der Selbstauskunft bei Auskunfteien wie Schufa.

Muss ich den Bewacherausweis immer dabei haben?

Ja. Bei jeder Bewachungstätigkeit ist der Bewacherausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen — gegenüber Polizei, Ordnungskräften und Auftraggebern. Wer ohne Ausweis arbeitet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 € und verliert im Schadensfall den Versicherungsschutz.

Wie lange bleiben die Daten im Bewacherregister gespeichert?

Aktive Datensätze bleiben unbegrenzt eingetragen, solange die Tätigkeit ausgeübt wird. Nach Beendigung der Tätigkeit werden personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO gelöscht — typischerweise 5 Jahre nach Tätigkeitsende, in Einzelfällen früher (auf Antrag).

Was tun, wenn der Bewacherausweis verloren geht?

Verlust unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber stellt bei der zuständigen Behörde einen Neuausstellungsantrag (Gebühr 15–25 €). Bis zur Aushändigung des neuen Ausweises ist der Einsatz in Bewachungstätigkeiten nicht zulässig.

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